Der Europäische Gerichtshof hat am 4. Juli 2019 die Mindest- und Höchstsätze der HOAI für europarechtswidrig erklärt. Nicht mehr und nicht weniger. Denn damit besteht zwar für Auftraggeber und Auftragnehmer keine Pflicht mehr, Ingenieurleistungen innerhalb der Mindest- und Höchstsätze zu vereinbaren. Allerdings ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ansonsten weiterhin gültig.
Ralf Schelzke, der sich als Mitglied des Vorstands im AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung) direkt vor Ort in Berlin mit den zuständigen Bundesministerien im Dialog befindet, um eine sinnvolle Anpassung der Regelungen der HOAI zu erwirken, hofft vor allem, dass auch die künftige Fassung der Honorarordnung nicht nur eine Empfehlung sein wird, sondern Preisrecht bleibt: „Qualität der Planungen sichern und einen ruinösen Preiswettbewerb vermeiden – das müssen die Ziele sein!“