Strassen und Wege

Wir bringen Sie gerne von A nach B: über Bundes- und Staatsstraßen genauso wie über Gemeindeverbindungsstraßen, landwirtschaftliche Wege und Hofzufahrten.

Dass für Fußgängerzonen andere technische Richtlinien gelten als für Staats- oder Kreisstraßen ist klar. Aber welche? Wir beraten in Form technischer Lösungen, aber auch zu den notwendigen Voraussetzungen zur Erlangung von Fördermitteln.

Kreisverkehr oder Ampelkreuzung? Verkehrsberuhigung oder ungehindert abfließender Verkehr? Seitenstreifen oder Fuß- und Radweg? Brücke oder Unterführung? Wir erarbeiten Antworten für diese Fragestellungen.